Februar 2015 – Impressumspflicht bei Internetauftritten

TdM Impressumspflicht

Impressumspflicht bei Internetauftritten

Wer im Internet Waren oder Dienste anbietet, welche einem kommerziellen Zweck dienen, muss sich „ausweisen“ können. Dieser Pflicht kommt man als Website-Betreiber mit dem Impressum nach. Hier werden alle relevanten Kontaktdaten präsentiert, damit der Besucher bei Rückfragen einen direkten Ansprechpartner hat.

Angaben, welche unbedingt in das Impressum gehören, sind:

  • Firma, bzw. der volle Name des Betreibers
  • die volle Adresse des Geschäfts- bzw. Wohnsitzes
  • Kontaktmöglichkeiten wie Telefon- bzw. Faxnummern und Email-Adressen

Nicht nur bei Websites ist die Impressumsangabe Pflicht: auch wer z.B. eine Facebook-Seite oder einen Twitter-Account mit gewerblichem Hintergrund betreibt, sollte dort relevante Angaben machen, oder zumindest einen Link hinterlegen, der auf die eigene Website, bzw. direkt auf deren Impressum führt.

Im Zweifel ist es ratsam, sich rechtlichen Beistand zu suchen, um die genauen Pflichten abzuklären.

Tiefergehende Informationen finden Sie unter diesem Link:
https://www.steigerlegal.ch/2012/04/01/impressumspflicht-im-e-commerce-fragen-und-antworten/