November 2014 – Barrierefreiheit im Internet

Barrierefreiheit

Barrierefreiheit im Internet

Es gibt viele Arten, wie sich körperliche und geistige Behinderungen auf den Zugang zum Internet auswirken können. Aus diesem Grund wurden bestimmte Kriterien aufgestellt, damit eine Website als „barrierefrei“ gelten darf.
Während das Schweizer Behindertengleichstellungsgesetz nur für Internetangebote des Staates (Bund, Kantone, Gemeinden, bundesnahe Firmen) eine Pflicht vorsieht, haben Internetangebote von Privaten keine Verpflichtung zur behindertengerechten Ausgestaltung – dennoch dürfen sie keine Bevölkerungsgruppen diskriminieren.
Die gesetzlichen Vorgaben basieren hier auf dem W3C Standard WCAG 2.0. WCAG steht für Web Content Accessibility Guidelines – einer Sammlung von Richtlinien, die sich mit dem barrierefreien Zugang zu Websites auseinandersetzen. Hier werden Punkte aufgelistet, die bei der Entwicklung eines Internetangebots nötig sind, um behinderte Menschen nicht auszuschliessen, bzw. ihnen den Zugang unnötig zu erschweren.
Dabei gibt es diverse technische Aspekte, die bei der Entwicklung berücksichtigt werden müssen. Doch bereits bei der Gestaltung der Website und bei der Einbindung des Inhalts sollten gewisse Standards eingehalten werden. Dazu zählen unter anderem:

  • Ein gut strukturiertes Markup im HTML-Code erleichtert die Bedienung mit Screenreadern; Elemente sollten semantisch korrekt getagged sein (H1, ul, li etc.)
  • Jegliches Styling wird in CSS-Dateien ausgelagert, so auch Bilder, die nur Layoutzwecken dienen
  • Eine Skip-Navigation im Headerbereich erleichtert das Erreichen von relevanten Inhalten (z.B. Content und Menüs)
  • Möglichkeiten zum Skalieren der Schrift und zum Erhöhen des Kontrasts auf der Seite erleichtern das Lesen für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen; grundsätzlich sollten klare und grosse Schriften sowie hohe Kontraste verwendet werden; animierte Texte sollten vermieden werden
  • Alle visuellen und akustischen Inhalte (z.B. Bilder und Videos) benötigen eine Alternative in Textform
  • Navigation über Farbelemente sollte vermieden werden (Beispiel: „Klicken Sie den roten Button“); selbiges gilt für bewegte Elemente wie Flash-Objekte und Slider
  • Akustische Signale sollten zusätzlich für Gehörlose durch optische Signale ergänzt werden
  • Die Website sollte für Menschen mit kognitiven Behinderungen in leicht verständlicher Sprache gehalten werden
  • Captchas können ein Problem für Blinde darstellen
  • Interessant ist: Probleme für Sehbehinderte gelten auch für Robots -> SEO

Viele dieser Aspekte setzen sich mit dem Zugang für Blinde auseinander, welche sich mit sogenannten Screenreadern durch das Internet bewegen. Diese lesen den Code der Website und geben Inhalte via Sprachausgabe aus. Damit der Screenreader jedoch seine Arbeit verrichten kann, sind einige der oben erwähnten Punkte von grosser Bedeutung.

Wie Sie sehen: viele Dinge, die gemeinhin bei der Entwicklung einer Website als selbstverständlich betrachtet werden, müssen unter dem Blickwinkel der Barrierefreiheit neu überdacht werden. Im Sinne eines modernen und gleichberechtigten Zugangs für alle Teile der Bevölkerung ist es jedoch wichtig, sich mit diesen Fragen auseinanderzusetzen.

Falls Sie daran interessiert sind, Ihre Website im Hinblick auf Barrierefreiheit zu überprüfen, oder Sie bei einem neuen Projekt auf Barrierefreiheit setzen möchten, beraten wir Sie gerne.
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Möchten Sie tiefer in das Thema Barrierefreiheit einsteigen? Dann empfehlen wir Ihnen den Blogbeitrag „Barrierefreie Websites – WAI-ARIA“ auf unserem k-webs Tech Blog.