Oktober 2014 – Die Cookie-Richtlinie im Internet

TdM Cookies

Die Cookie-Richtlinie im Internet

Cookies sind im Internet allgegenwärtig. Dennoch sind sie für den gewöhnlichen Besucher einer Website jenseits der Wahrnehmungsschwelle, es sei denn, er wundert sich darüber, dass sich manche Seiten sein Passwort merken können, oder er bestimmte Einstellungen beim erneuten Besuch einer Website wieder vorfindet.

Diese kleinen Dateien werden von vielen Sites auf dem Computer des Nutzers gespeichert, um sich ebensolche Einstellungen merken zu können. Dadurch, dass sie jedoch nicht so leicht zu erkennen sind, und damit mehr oder weniger ohne Zutun des Besuchers auf seinem Computer abgelegt werden, stellen sie auch eine datenschutzrechtliche Grauzone dar.

Genau aus diesem Grund hat die EU die sogenannte Cookie-Richtlinie erlassen, welche Website-Betreibern vorschreibt, den Nutzer durch auf einen Hinweis auf der Website darauf aufmerksam zu machen, dass Cookies auf seinem Rechner gespeichert werden.

Die Schweizer Regelung ist dabei weit weniger restriktiv, als die von der EU vorgeschlagene. Die EU bevorzugt hier die sogenannte Opt-in Regelung, d.h. dass der Nutzer der Website aktiv über die Verwendung von Cookies informiert wird, und durch die weitere Benutzung der Site sein Einverständnis mit der Speicherung selbiger gibt. Dies kann beispielsweise durch ein Banner geschehen, welches auf der Startseite angezeigt wird: es weist auf die verwendeten Cookies hin und erklärt, wie sie sich im Browser deaktivieren lassen.

In der Schweiz genügt das sogenannte Opt-out Prinzip: eine Aufklärung des Nutzers kann hier beispielsweise in der Datenschutzerklärung oder im Impressum der Website erfolgen. Der Nutzer wird dort über die Verwendung der Cookies informiert, und darauf hingewiesen, wie er sie deaktivieren kann.

Zwingend für die Funktion der Website benötigte Cookies, wie etwa Cookies für die Darstellung eines Warenkorbs, oder für die Anmeldung eines Benutzers sind von der Regelung ausgenommen.

Cookies von Drittanbietern, wie etwa Google oder anderen Werbeanbietern, müssen speziell deklariert werden.

Falls Sie Fragen zur Umsetzung dieser Richtlinien auf Ihrer Website haben, können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir beraten Sie gerne.

Tiefer gehende Informationen können Sie diesem Gastbeitrag des Rechtsanwalts Martin Steiger im Blog des Schweizer Webhosters cyon entnehmen:

Opt-in, Opt-out: Rechtskonforme Cookies auf Websites in der Schweiz